ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit unterstützen Sie noch mehr Unternehmen und Selbständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen.

Was ist neu:

  • Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021
  • Auch größere Unternehmen (bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz) haben Anspruch
  • Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro (bisher 50.000 Euro; Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung), im Rahmen der Höchstgrenzen der EU-Beihilferegeln.
  • Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
  • Zusatzregelungen für Reisebranche (Provisionen sowie Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen rückwirkend ab März bis Dezember 2020), Kultur- und Veranstaltungsbranche (Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020), stationären Einzelhandel (Abschreibungskosten verderbliche Ware und Ware für Wintersaison 2020/2021, die vor 1. Januar 2021 eingekauft wurde und wegen des Lockdown nicht abgesetzt werden konnte und Unternehmen der pyrotechnischen Industrie (Transport- und Lagerkosten nach Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie Förderung von Fixkosten März bis Dezember 2020 bei Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019).

Alle Informationen und:

  • wer die Förderung beantragen kann
  • wie der Antrag gestellt wird
  • was und wie gefördert wird

finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .

Oder sprechen Sie am besten gleich mit Ihren Steuerberater!

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Bürozeiten:
montags bis donnerstags: von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Thomas Rühl - Internetagentur in Osterholz-Scharmbeck

Thomas Rühl
Inhaber / Geschäftsleitung

Tel.: 04791 9652833
E-Mail: agentur-ruehl@city-map.de

Rückruf erbeten:
Mit obiger Zustimmung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen hierzu und zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

Impressum

Firma: city-map Agentur Thomas Rühl
Anschrift: Jan-Gloistein-Straße 6
PLZ / Ort: 27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 9652833
Telefax: 04791 9652836
Mobil: 0162 1372436
Offiz. Firmenbezeichnung: city-map Agentur Thomas Rühl (Einzelunternehmen)
Verantwortl. u. Position: Thomas Rühl (Inhaber)
USt-ID: DE 237401612
Zuständige Kammer: IHK Stade für den Elbe Weserraum | www.stade.ihk24.de
Aufsichtsführendes Organ: Gem. §14 GewO (Stadt Osterholz-Scharmbeck)
Verantwortlicher: t.ruehl@city-map.de
Webdesign und Onlinemarketing powered by: city-map Osterholz